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SteuerStud Nr. 10 vom Seite 615

Verfahrensrecht: Automatischer Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte

Prof. Dr. Peter Bilsdorfer

NWB EAAAJ-63783

Leitsatz

Die Regelung des § 5 Abs. 3 des Finanzkonten-InformationsaustauschgesetzesFKAustG – ist verfassungsgemäß. Insbesondere verstößt der automatische Finanzkonten-Informationsaustausch nicht gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der hiervon betroffenen Stpfl.

Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Verfassungsmäßigkeit der Übermittlung von Kontosalden eines in der Schweiz geführten Kontos und eines geführten Depots. Die im Inland ansässigen Kläger führen gemeinsam ein Konto mit Depot in der Schweiz. Die Kontostände übermittelten die Schweizer Behörden dem Beklagten (Bundeszentralamt für Steuern – BZSt) im Wege des automatischen Finanzkonten-Informationsaustauschs. Das BZSt speicherte und verarbeitete die Daten.

Hiergegen wandten sich die Kläger mit ihrem an das BMF gerichteten Schreiben, mit dem sie die Löschung der von den Schweizer Behörden erhaltenen Auskünfte zu ihrem Vermögen begehrten. Hierauf antwortete das dass die Übermittlung der Kontostände aufgrund einer internationalen Vereinbarung, die in nationales Recht umgesetzt worden sei, erfolge. Ergänzend hierzu sei das FKAustG v. (BGBl 2015 I S. 2531) erlassen worden, das u. ...