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BFH Urteil v. - I R 83/96 BStBl 1998 II S. 698

Gesetze: UmwStG 1977 § 5 Abs. 5UmwStG 1977 § 15 Abs. 2EStG § 3 cEStG § 4 Abs. 4

Steuerliche Behandlung der verschmelzungsbedingten Kosten nach dem Umwandlungssteuergesetz 1977

Leitsatz

1. Die Frage nach der Zuordnung von verschmelzungsbedingten Kosten zum übertragenden oder zum übernehmenden Unternehmen richtet sich nach dem objektiven Veranlassungsprinzip und beläßt den Beteiligten kein Zuordnungswahlrecht.

2. Zu den Kosten, die dem übertragenden Unternehmen zuzuordnen sind, gehören solche, die mit dessen Gesellschaftsform zusammenhängen. Sie sind gemäß § 4 Abs. 4 EStG als Betriebsausgaben abzugsfähig.

3. Die dem übernehmenden Unternehmen zuzuordnenden Kosten mindern den laufenden Gewinn, wenn sie nicht als objektbezogene Anschaffungskosten zu aktivieren sind.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 698
GAAAA-96338

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