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NWB Nr. 33 vom

Praxisrelevante Rechtsprechung zum Steuerstrafrecht

Konstantin Weber

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite ▪▪▪ Im Jahr 2023 ist eine Reihe von Entscheidungen im Bereich des Steuerstrafrechts ergangen. Besonders hervorzuheben sind die Entscheidung des BGH zu der Hinterziehung der Einfuhrumsatzsteuer, die Entscheidung des EuGH zur Zulässigkeit einer von einer deutschen Steuerbehörde erlassenen Europäischen Ermittlungsanordnung und die Entscheidungen des BGH zur Einziehung in Fällen der versuchten Steuerhinterziehung.

Hinterziehung der Einfuhrumsatzsteuer in Deutschland

[i]Regelungen des Kompensationsverbots sind nicht einschlägigOb die entstandene verkürzte Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abgezogen werden kann (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UStG), ist ohne Bedeutung. Die Vorsteuer ist nicht im Zollverfahren, sondern in dem jeweils einschlägigen Besteuerungsverfahren gem. § 18 UStG geltend zu machen. Dazu gehört gegebenenfalls auch das Vergütungsverfahren nach § 18 Abs. 9 UStG für im Ausland ansässige Unternehmer. Die Vorsteuer kann daher die Einfuhrumsatzsteuerschuld schon nach steuerrechtlichen Grundsätzen weder ausgleichen noch mindern, weshalb sich die Frage des Kompensationsverbots (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO) und die Berücksichtigung von diesem unterliegenden Minderungsgründen oder Steuervorteilen bei den verschuldeten Auswirkungen der Tat nicht st...