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StuB Nr. 16 vom Seite 640

Erstellung von Steuererklärungen zur Hinzurechnungsbesteuerung

StB Alexander Hahn

Seit 2022 gilt die neue Hinzurechnungsbesteuerung nach §§ 7 ff. AStG (für Feststellungsjahre ab 2022, die Wirtschaftsjahre der Zwischengesellschaft betreffen, die nach dem beginnen). Die dazugehörigen Erklärungs- und Anzeigevordrucke 2022 hat das BMF erst mit Schreiben vom - IV B 5 - S 1369/19/10001 :004, NWB EAAAJ-69706, BStBl 2024 I S. 984, veröffentlicht. Mit Schreiben vom - IV B 5 - S 1365/21/10001 :003, NWB DAAAJ-69190, BStBl 2024 I S. 983, hat das BMF zudem eine allgemeine Fristverlängerung bis zum gewährt.