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NWB Nr. 32 vom Seite 2168

Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024

[i] Regierungsentwurf v. 24.7.2024, Homepage BMF Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 beschlossen. Mit dem Gesetz sollen der Grund- und der Kinderfreibetrag für das laufende Jahr angehoben werden.

Hintergrund:

Zum sind die sozialrechtlichen Regelbedarfe stärker als noch im 14. Existenzminimumbericht prognostiziert gestiegen (vgl. Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2024, RBSFV 2024, BR-Drucks. 454/23). Dies wirkt sich auf die Höhe des steuerfrei zu stellenden sächlichen Existenzminimums für das Jahr 2024 aus. Nach Aktualisierung der Datenbasis infolge der höheren Fortschreibung der sozialrechtlichen Regelbedarfe ergibt sich ein Anpassungsbedarf bei den steuerlichen Freibeträgen zur Freistellung des sächlichen Existenzminimums von Erwachsenen bzw. Kindern.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • [i]GrundfreibetragFreistellung des Existenzminimums der Einkommensteuerpflichtigen durch Anhebung des in den Einkommensteuertarif integrierten Grundfreibetrags um 180 € auf 11.784 € für den Veranlagungszeitraum 2024,

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