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Das neue Namensrecht der Ampelregierung
Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den Änderungen des Namensrechtes der Ampelkoalition. Die Bundesregierung will „echte“ Doppelnamen einführen, die Namensänderung bei Scheidungs- und Stiefkindern erleichtern und mehr Rücksicht auf namensrechtliche Traditionen nehmen.
Einführung „echter“ Doppelnahmen für Ehepaare
Bisher konnte der Ehename nur der Familienname eines Ehegatten werden. Ein Ehegatte konnte lediglich seinen Namen dem gemeinsamen Ehenamen als Begleitnamen voranstellen oder hinzufügen.
Die Ehefrau heißt mit Nachnamen Röser, der Ehemann heißt mit Nachnamen Hoffmann. Wählen die Ehegatten bei Eheschließung den Namen Röser, so heißt die Ehefrau weiterhin Röser, der Ehemann Röser-Hoffmann oder Hoffmann-Röser.
Nach der Reform können die Ehegatten nun einen echten Doppelnahmen, also in unserem Beispiel Hoffmann-Röser oder Röser-Hoffmann (mit oder ohne Bindestrich) annehmen.
Zur Vermeidung von Namensketten wird die Anzahl der Einzelnamen, aus denen der Doppelehename gebildet wird, auf zwei Namen beschränkt.
Einführung „echter“ Doppelnamen für Kinder
Kinder haben die Möglichkeit, einen aus beiden Familiennamen zusammengesetzten Nachnamen zu erhalten. Wenn die Ehegatten e...