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Das Kostenfestsetzungsverfahren – Teil 3
Im dritten Teil unserer Beitragsreihe über das Kostenfestsetzungsverfahren wollen wir Ihnen weitere Möglichkeiten der Kostenfestsetzung aufzeigen. Es gibt nicht nur die allgemein bekannte Kostenfestsetzung bzw. -ausgleichung, wie bereits in Teil 1 und 2 der Reihe (S. RENO 6/2024 S. 2 und RENO 7/2024 S. 2) besprochen, sondern auch Kostenfestsetzungsverfahren nach §§ 105, 126 und 788 ZPO.
Das vereinfachte Kostenfestsetzungsverfahren gem. § 105 ZPO
Eine wenig bekannte und daher auch selten genutzte Variante ist der vereinfachte Kostenfestsetzungsantrag gem. § 105 ZPO. In diesem Fall kann der KFB auf das Urteil und die Ausfertigungen gesetzt werden, sofern bei Eingang des Kostenfestsetzungsantrages eine Ausfertigung des Urteils noch nicht erteilt wurde und eine Verzögerung der Ausfertigung nicht eintritt. Der so auf das Urteil „aufgesetzte“ Kostenfestsetzungsbeschluss wird auch „vereinfachter“ oder „unselbstständiger“ Kostenfestsetzungsbeschluss genannt.
Wird der Kostenfestsetzungsbeschluss auf das Urteil gesetzt, so findet keine besondere Ausfertigung und Zustellung des Kostenfestsetzungsbeschlusses statt. Zweck dieser Regelung ist die Vereinfachung und Beschleunigung des Kostenfestsetzungsverfahrens. Erforderlich...