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BFH Urteil v. - IV R 9/98 BStBl 1998 II S. 623

Gesetze: EStG § 14 a Abs. 4 Satz 2 Nr. 2

Bei Ermittlung der nach § 14 a Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 EStG maßgebenden Einkommensgrenze wird das Einkommen nicht um andere zuvor zur Abfindung weichender Erben gewährte Freibeträge erhöht

Leitsatz

Bei Ermittlung der nach § 14 a Abs. 4 Satz 2 Nr. 2 EStG maßgebenden Einkommensgrenze wird das Einkommen des dem Veranlagungszeitraum der Veräußerung oder Entnahme vorangegangenen Veranlagungszeitraums nicht um andere zuvor zur Abfindung weichender Erben gewährte Freibeträge erhöht.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 623
VAAAA-96307

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