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Abfindungszahlungen zur vorzeitigen Aufhebung eines Mietvertrags
Ertrag- und umsatzsteuerrechtliche Aspekte
[i]Langenkämper, Vermietung und Verpachtung, infoCenter, NWB BAAAB-13237 Ein geeignetes Mittel zur vorzeitigen Aufhebung eines Mietvertrags ist die Vereinbarung einer Abfindungszahlung zugunsten der weichenden Vertragspartei. Auf diese Weise können insbesondere Vermieter frühzeitig den unmittelbaren Besitz an einem vermieteten Grundstück zurückerlangen. Dabei können die Gründe für eine vorzeitige Aufhebung eines Mietvertrags vielfältig sein. Denkbar ist beispielsweise eine geplante Eigennutzung oder ein Abriss mit anschließendem Neubau. Doch wie sind solche Abfindungszahlungen steuerlich zu behandeln? Genau dieser Frage widmet sich der hiesige Beitrag. Im Hinblick auf die steuerlichen Implikationen einer Abfindungszahlung zur vorzeitigen Aufhebung eines Mietvertrags ist zunächst zu differenzieren, ob die Aufhebung des Mietvertrags durch den Vermieter oder den Mieter veranlasst wird. Der nachfolgende Beitrag soll anhand von verschiedensten Fallkonstellationen die jeweils damit einhergehenden ertrag- und umsatzsteuerlichen Implikationen zum einen auf Seiten des Vermieters und zum anderen auf Seiten des Mieters veranschaulichen.
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