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NWB Nr. 32 vom Seite 2207

Streitpunkte bei der Gewährung direkter staatlicher Subventionen

Jüngere Rechtsprechung zum Recht staatlicher Förderung

Prof. Dr. Ralf Jahn

Wenn der Staat Unternehmen oder einzelne Wirtschaftszweige finanziell fördert, ohne eine Gegenleistung zu erwarten, subventioniert er. Subventionen dienen dem Zweck, Wirtschaft und Gesellschaft zu stabilisieren. Die in den vergangenen Jahren zunächst während der Coronakrise und dann nachfolgend in der (kriegsbedingten) Energie(preis)krise gewährten staatlichen Hilfen sind eindrückliche Beispiele für diese Aussage. Auch wenn Steuerberater i. d. R. nicht unmittelbar in die Beantragung und Abwicklung der Subventionsgewährung an ihre Mandanten eingebunden sind, sollten sie die Rahmenbedingungen für die Gewährung und Inanspruchnahme von Subventionen und die jüngere Rechtsprechung zum Subventionsrecht kennen.

I. Subventionsbegriff

1. Unterschiedliche Subventionsdefinitionen

[i]Finanzielle staatliche Zuschüsse, die nicht an eine direkte Gegenleistung gebunden sindEine allgemeingültige Definition der „Subvention“ und eine Abgrenzung zu anderen Begriffen ist kaum möglich. In der Volkswirtschaftslehre wird überwiegend ein eher weiter Begriff der Subvention zugrunde gelegt, der auch Gebührenermäßigungen oder -befreiungen sowie Sozialleistungen umfasst. Im engeren rechtlichen Sinn sind Subventione...