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Beamtenrecht | Regelungen zum Kinderzuschlag bei Teilzeitbeschäftigung in Baden-Württemberg gleichheitswidrig (VerfGH)
§ 41 Abs. 4 Satz 3 i.V.m. Satz 1
des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg (LBesGBW) ist mit Art. 2 Abs. 1
der Verfassung des Landes Baden-Württemberg in Verbindung mit
Art. 3 Abs. 1
GG unvereinbar, soweit in Teilzeit beschäftigte
Anspruchsberechtigte, die zusammen nicht die regelmäßige Arbeitszeit bei
Vollbeschäftigung erreichen, den kinderbezogenen Teil des Familienzuschlags
nicht entsprechend der Summe ihrer regelmäßigen Arbeitszeit erhalten
(Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg, Urteil v.
- 1 GR
24/22).
Hintergrund: Beamte und Richter, denen Kindergeld nach dem EStG oder nach dem BKGG zusteht, erhalten einen kinderbezogenen Familienzuschlag für jedes Kind. Im Fall einer Teilzeitbeschäftigung wird der kinderbezogene Familienzuschlag im gleichen V...