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StuB 15/2024 S. 604

Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024

Die Bundesregierung hat am den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024 beschlossen.

Hintergrund: Aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestags vom (vgl. BT-Drucks. 13/1558 vom und Plenarprotokoll 13/42 vom ) legt die Bundesregierung alle zwei Jahre einen Bericht über die Höhe des von der Einkommensteuer freizustellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern (Existenzminimumbericht) vor. Auf Grundlage der Ergebnisse des 14. Existenzminimumberichts vom sowie des 5. Steuerprogressionsberichts vom wurden der Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag für das Jahr 2024 bereits durch das Inflationsausgleichsgesetz vom (BGBl 2022 I S. 2230) angepasst.

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