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StuB 15/2024 S. 604

Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung

Die durch das , NWB HAAAI-04946 (BStBl 2022 I S. 187; vgl. Bolik/Reifarth-Belli, StuB 2022 S. 281, NWB AAAAI-59409), vermutete Nutzungsdauer für Computerhardware und Software von einem Jahr ist nach Ansicht der -St 214, NWB YAAAJ-70070, lediglich ein Anhaltspunkt, von welchem in Einzelfällen abgewichen werden kann.

Die AfA-Tabellen sind nicht gesetzlich festgelegt und stützen sich regelmäßig auf Prognoseentscheidungen, die durch praktische Erfahrungswerte geprägt sind. Demzufolge kann der Stpfl. grds. jede beliebige abweichende betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer gem. § 7 Abs. 1 Sätze 1 und 2 EStG nachweisen. Die Wirtschaftsgüter können demnach wie bisher auch über eine Nutzungsdauer von drei Jahren abgeschrieben wer...