Handlungsbedarf bei der Unternehmensnachfolgeplanung
Die Unternehmensnachfolge erfordert eine sorgfältige Planung und Vorbereitung. Dabei sind die Interessen der Beteiligten angemessen gegeneinander abzuwägen und umzusetzen. Darüber hinaus ist es notwendig, das zu übergebende Unternehmen selbst in die Planungen einzubeziehen und dieses in angemessener Weise auf die Unternehmensnachfolge vorzubereiten. Neben der steuerlichen Optimierung umfasst die Vorbereitung des Unternehmens auf die Nachfolgeplanung auch die Anpassung des Gesellschaftsvertrages an die gewünschte Gestaltung und die Vorsorge für einen möglichen Liquiditätsbedarf des Unternehmensnachfolgers im Zusammenhang mit der Übergabe. Dr. Luise Hauschild und Dr. Philipp Weiten sensibilisieren ab die gestaltenden Berater für die steuerlichen und rechtlichen Themen und zeigen erste Lösungs- und Gestaltungshinweise auf.
Dr. Jens Stenert und Dr. Tim Walter beschäftigen sich ab mit der Frage, ob Hotels künftig noch begünstigt vererbt und verschenkt werden können. So hat der dem Erben eines Parkhauses die Begünstigung nach §§ 13a, 13b ErbStG versagt. Der Sachverhalt ist für die Gestaltungsberatung von großer Bedeutung. Insbesondere für die Hotelbranche könnte diese Entscheidung eine Verschlechterung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer darstellen.
Nicole Schreiber, Tim Bauerfeld und Sergej Müller beleuchten ab das Thema Family Office. Der Weg hin zu einem eigenen Family Office ist hochindividuell und stark an den Bedürfnissen der Vermögensinhaber auszurichten. Die Autoren geben einen Überblick über die einzelnen Schritte hin zu einem Family Office und setzen diese in einen praxisbewährten Kontext.
Christian Weiß und Anna-Maria Achter-Weyers geben ab hilfreiche Praxistipps zur Geltendmachung des Pflichtteilsanspruchs „per Insolvenzantrag“. Denn die Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs „per Insolvenzantrag“ ist nicht nur zulässig, sondern insbesondere in liquiditätsschwachen Nachlässen auch sinnvoll: Allein Pflichtteilsansprüche oder/und (Erbschafts-) Steuerforderungen führen in der Praxis bei nicht hinreichend freien Nachlassmitteln recht häufig zu einer (drohenden) Zahlungsunfähigkeit selbst bei sehr hohen Nachlasswerten.
Beste Grüße
Ricarda Diekamp
Fundstelle(n):
NWB-EV 8/2024 Seite 221
WAAAJ-72113