Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Anpassungsbedarf für Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen
Gesetzgeberische Änderung der AGB-Inhaltskontrolle gibt Anlass zur Prüfung und ggf. Ersetzung vertraglicher Klauseln
Arbeitsverträge enthalten i. d. R. sog. Ausschlussklauseln, wonach die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis davon abhängt, dass die Ansprüche innerhalb einer kurzen Frist geltend gemacht werden. Die Klauseln sind ein sinnvolles Instrument, um Rechtsfrieden und Rechtssicherheit zu schaffen, unterliegen allerdings als vom Arbeitgeber vorformulierte Vertragsbedingungen (sog. Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB) einer umfassenden Kontrolle (vgl. §§ 305 ff. BGB). Eine geltungserhaltende Reduktion von Klauseln, die dieser Kontrolle nicht standhalten, scheidet grds. aus (§ 306 BGB). Sind daher Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften mit ggf. ungewollten Folgen.
.
I. Einbeziehung von AGB in Arbeitsverträge und Auslegung von AGB
[i]§§ 305–310 BGB sind unter Berücksichtigung von Besonderheiten auf Arbeitsverträge anwendbarAllgemeine Geschäftsbedingungen sind Vertragsbedingungen. Sie müssen daher darauf abzielen, den Inhalt eines Vertrags zu regeln. Zu den Verträgen zählen auch Arbeitsverträge. Die §§ 305–310 BGB sind auf sie anwendbar, nicht hingegen auf Tarifverträge, Betriebs- und Dienstvereinbarungen (vgl. § 310 Abs. 4 BGB...