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NWB Nr. 31 vom Seite 2093

Anpassungsbedarf für Ausschlussklauseln in Arbeitsverträgen

Ina Jähne

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 2138Arbeitsverträge enthalten i. d. R. sog. Ausschlussklauseln, wonach die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis davon abhängig ist, dass die Ansprüche innerhalb einer kurzen Frist geltend gemacht werden. Die Klauseln unterliegen als vom Arbeitgeber vorformulierte Vertragsbedingungen (sog. Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB) einer umfassenden Kontrolle (vgl. §§ 305 ff. BGB). Eine geltungserhaltende Reduktion von Klauseln, die dieser Kontrolle nicht standhalten, scheidet grds. aus (§ 306 BGB). Sind daher Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften mit ggf. ungewollten Folgen.

Geltendmachung von Ansprüchen bei formalmäßiger Ausschlussklausel

[i]Geltendmachung darf inzwischen an keine strengere Form als die Textform gebunden seinMit Wirkung zum wurde § 309 Nr. 13 BGB dahingehend geändert, dass seither in AGB u. a. eine Bestimmung unwirksam ist, durch die die Geltendmachung von Ansprüchen an eine strengere Form als die Textform gebunden wird. An die Stelle der Schriftform nach altem Recht ist die Textform getreten. In der Konsequenz ist für Ausschlussfristen in Arbeitsverträgen nur noch die Vorgabe, Ansprüche in Textfo...