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Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen (§ 15 Abs. 1 UStG); Zeitpunkt und Dokumentation der Zuordnungsentscheidung
Mit dem , setzt sich das BMF mit dem Zeitpunkt und der Dokumentation der Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen und den Folgen der jüngeren EuGH- sowie der BFH-Rechtsprechung (, , und ) auseinander. Die entsprechenden Regelungen unter Abschnitt 15.2c UStAE werden angepasst.
I. Hintergrund
Für die Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen kann umsatzsteuerrechtlich ein Zuordnungsgebot und -verbot sowie ein Zuordnungswahlrecht zu beachten sein.
Während sich ein Zuordnungsgebot dann ergibt, wenn eine Leistung ausschließlich für unternehmerische Tätigkeiten bezogen wird, ist ein Zuordnungsverbot dann gegeben, wenn eine Leistung ausschließlich für nichtunternehmerische Tätigkeiten bezogen wird oder die unternehmerische Verwendung eines einheitlichen Gegenstands die unternehmerische Mindestnutzung von 10 % nicht erreicht (§ 15 Abs. 1 Satz 2 UStG).
Ein Zuordnungswahlrecht hat der Unternehmer hingegen dann, wenn er beabsichtigt, einen einheitlichen Gegenstand gemischt, d...