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Körperschaftsteuer | BgA gem. § 4 Abs. 1 KStG - Einnahmeerzielungsabsicht (BFH)
An der auch bei sog. Kurbetrieben zur Annahme eines BgA erforderlichen Einnahmeerzielungsabsicht i.S. von § 4 Abs. 1 Satz 1 KStG kann es bei Einrichtungen, die ‑ wie beispielsweise einem Park ‑ der Öffentlichkeit zugänglich sind, ohne dass der Zugang mit dem Zweck der Erhebung eines Nutzungsentgelts kontrolliert wird, fehlen (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Beteiligten streiten u.a. um die Frage, ob ein Luftkurort Spazier- und Wanderwege, die durch (zumindest faktische) öffentliche Widmung allen Besuchern zugänglich sind, nicht seinem BgA "Kurbetrieb", im Rahmen dessen ein Kurbeitrag zur Erneuerung und Pflege der Fremdenverkehrseinrichtungen erhoben wird, zuordnen kann. Das FG der ersten Instanz vertrat die Auffassung, dass im Stre...