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NWB Nr. 31 vom Seite 2109

Die Jastrowsche Klausel und das Berliner Testament

Ursula Zehentmeier

Das sog. Berliner Testament ist eine in der Praxis sehr häufig anzutreffende testamentarische Gestaltung bei Ehegatten. Dabei setzen sich die Eheleute beim ersten Erbfall gegenseitig zu Alleinerben ein, während die Abkömmlinge erst beim zweiten Erbfall Schlusserben werden. Da die Kinder bei dieser Gestaltung beim Tod des ersten Elternteils Pflichtteilsansprüche haben, enthalten viele Testamente sog. Pflichtteilsstrafklauseln, die verhindern sollen, dass diese Ansprüche geltend gemacht werden. Zu den erbschaftsteuerlichen Nachteilen des Berliner Testaments im Allgemeinen und einer speziellen Pflichtteilsstrafklausel, nämlich der sog. Jastrowschen Klausel, hat der BFH kürzlich ein interessantes Urteil erlassen. Der nachfolgende Aufsatz gibt einen Überblick über das ( NWB OAAAJ-60310) und zeigt Gestaltungsalternativen auf.

I. Zivilrechtliche Grundlagen des Berliner Testaments

[i]Inhalt des klassischen Berliner TestamentsBei einem sog. Berliner Testament setzen sich die Eheleute beim ersten Erbfall gegenseitig als Alleinerben ein. Beim zweiten Erbfall erben dann die Kinder als Schlusserben des überlebenden Elternteils. Diese Gesta...