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Kommentierte Nachricht WP Praxis 7/2024

IDW | Aufhebung des IDW PH 9.420.4

Kürzlich hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) mit Billigung seines Hauptfachausschusses (HFA) den IDW Prüfungshinweis „Vermerk des Abschlussprüfers nach § 17a Abs. 7 Satz 2 KHG“ (IDW PH 9.420.4; Stand: ) zum (Billigung durch den Hauptfachausschuss des IDW) aufgehoben.

Maßgebend dafür waren zwei Gründe:

  • Zum einen hat die im Jahr 2004 in § 17a Krankenhausgesetz (KHG) eingeführte Regelung zur Finanzierung der Ausbildungsstätten und -vergütungen zwischenzeitlich an praktischer Relevanz verloren, weil vor allem das Budgetvolumen daraus im Verhältnis zu anderen Budgets der Krankenhausfinanzierung vergleichsweise gering ist.

  • Zum anderen stehen die Ausführungen im IDW PH 9.420.4 mittlerweile in Widerspruch zur aktuellen Auffassu...