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NWB Nr. 30 vom Seite 2035

Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

[i] Bundestag online, Meldung v. 5.7.2024 Der Bundestag hat am das Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft (BT-Drucks. 20/11947) in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung (BT-Drucks. 20/12152) in 2./3. Lesung beschlossen. Das Gesetz zielt darauf ab, die steuerliche Tarifermäßigung für diese Einkünfte befristet bis zum Jahr 2028 fortzuführen. Mit der Maßnahme soll die steuerliche Progressionswirkung abgemildert werden, indem die Steuer auf einen Betrag gesenkt wird, der sich ergäbe, wenn über drei Jahre hinweg gleichmäßige Einkünfte erwirtschaftet [i]Kanzler, NWB 28/2024 S. 1873 (Gast-Editorial)worden wären. Die vom Finanzausschuss eingebrachte Änderung soll eine doppelte steuerliche Inanspruchnahme der Tarifglättung mit Verlustrückträgen vermeiden.