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Online-Fragebogen zum Aufwand durch das GwG und das Transparenzregistergesetz
Das Statistische Bundesamt (Destatis) ermittelt u. a. im Rahmen von Nachmessungen etwa zwei Jahre nach Inkrafttreten von bundesrechtlichen Vorschriften den damit einhergehenden bürokratischen Aufwand. Dadurch sollen die tatsächlichen Be- und Entlastungen gesetzlicher Regelungen sichtbar werden. Aktuell soll der Aufwand der Vorschriften und Verfahren für das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz, das am in Kraft getreten ist, ermittelt werden. Beteiligen können sich an der Onlinebefragung Verpflichtete oder ein Verband von Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (§ 2 Abs. 1 GwG) und von den Sorgfaltspflichten nach § 10 GwG Betroffene. Über diesen Link https://destatis.sslsurvey.de/Erfuellungsaufwandsmessung_Transparenzregistergesetz gelangen Sie zum Fragebogen.