Wirtschafts- und Sozialkunde für Steuerfachangestellte
21. Aufl. 2024
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L. Kaufmannsarten
Lernfeld 8
Alle Kaufleute unterliegen den handelsrechtlichen Vorschriften. Daher ist der Begriff des Kaufmanns von zentraler Bedeutung.
Der Begriff „Unternehmer“ ist vom Begriff „Kaufmann“ zu unterscheiden. Unternehmer ist der weitere, Kaufmann der engere Begriff. Nur ein Teil aller Unternehmer ist zugleich auch Kaufmann im handelsrechtlichen Sinn. Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB ist jede natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit Rechtsgeschäfte abschließt. Unternehmer ist also eine natürliche oder juristische Person oder eine Personengesellschaft. Alle Kaufleute sind zugleich Unternehmer, aber nicht alle Unternehmer sind Kaufleute. Ein Unternehmen ist nur dann Kaufmann, wenn die Voraussetzungen des HGB vorliegen.
1. Istkaufmann
Kaufmann im Sinne des HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt (§ 1 Abs. 1 HGB). Handelsgewerbe ist jeder Gewerbebetrieb, es sei denn, dass das Unternehmen nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert (§ 1 Abs. 2 HGB).
Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt. Das HGB setzt die Begriffe „Handelsgewerbe“ und „Gewerbebetrieb“ gleich. Eine Begriffsbestimmun...