Gesetze: GG Art. 3 Abs. 1FGO § 115 Abs. 3 Satz 3ErbStG in der bis zum geltenden Fassung § 12
Für alle bis zum entstandenen Erbschaftsteueransprüche ist die Anwendung des ErbStG 1974 in der bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung verfassungsgemäß
Leitsatz
Durch den (BStBl II 1995, 671) ist geklärt, daß für alle bis zum entstandenen Erbschaftsteueransprüche das ErbStG 1974 uneingeschränkt anzuwenden ist. Die Hinweise des BVerfG darauf, wie eine am Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG orientierte Erbschaftbesteuerung des Erwerbs mittelständischer Betriebe auszusehen und was ,,der Gesetzgeber bei der Gestaltung der Steuerlast'' insoweit zu berücksichtigen habe, beziehen sich nicht auf die bis zum geltende Fassung des ErbStG.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1998 II Seite 395 JAAAA-96204
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