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IWB Nr. 14 vom Seite 587

Die Besteuerung der Wasserstoffwirtschaft in Frankreich

Steuerliche Erleichterungen im Rahmen nachhaltiger Transformationsprogramme

Anne Cadet

Die Frage der Energiesouveränität und der „grünen Transformation“ der Energie ist für Deutschland, aber auch für Frankreich von zentraler Bedeutung. Wasserstoff als Energieträger ist eines der zentralen Themen, die Frankreich voranbringen will. Im Jahr 2021 kündigte Präsident Macron im Anschluss an den europäischen „Green Deal“ den französischen Aktionsplan „France 2030“ an, der u. a. zum Ziel hat, Frankreich als führendes Land in Europa im Bereich des „grünen“ Wasserstoffs und der erneuerbaren Energien zu positionieren. Die Besteuerung ist ein Hebel, um die Nutzung von Wasserstoff als Energieträger zu fördern und damit das Verhalten schrittweise in Richtung Dekarbonisierung zu beeinflussen. Dies spiegelt sich insbesondere in einigen Maßnahmen wider, die im Finanzgesetz 2024 vorgesehen sind. Dieser Aufsatz bietet Gelegenheit, einige der im Jahr 2024 eingeführten Entwicklungen vorzustellen, aber auch einen (nicht erschöpfenden) Überblick über einige steuerliche Maßnahmen zu geben, die die Nutzung von Wasserstoff in Frankreich fördern.

Kernaussagen
  • Der französische Staat fördert Investitionen in „grüne“ Innovationen von Unternehmen, insbesondere die Entwicklung von Wasserstoff als Energieträger und die Dekarbonisierung industrieller Standorte.

  • Mit dem Finanzgesetz 2024 werden Maßnahmen umgesetzt, um die „grüne Transformation“ der Wirtschaft durch die Steuerpolitik zu beschleunigen.

  • Zu den Maßnahmen gehören insbesondere Anreize, wie Sonderabschreibungen, Steuergutschriften und in einigen Fällen auch Steuerbefreiungen für Unternehmen sowie umgekehrt Strafsteuern zur Lenkung weg von der Nutzung fossiler Brennstoffe.