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BFH Urteil v. - VII R 30/97 BStBl 1998 II S. 319

Gesetze: AO 1977 §§ 166, 350BGB §§ 421, 427, 709 Abs. 1BGB §§ 714, 744 Abs. 2

Keine Drittwirkung der Steuerfestsetzung (§ 166 AO) gegenüber einem nicht alleinvertretungsberechtigten Gesellschafter einer GbR

Leitsatz

Die Drittwirkung der Steuerfestsetzung gemäß § 166 AO 1977 gilt nicht gegenüber dem Gesellschafter einer GbR, der für Steuerschulden der Gesellschaft als Haftungsschuldner in Anspruch genommen worden ist, wenn dieser nicht zur Alleinvertretung der GbR berechtigt war. Das gilt auch im Hinblick auf ein etwaiges Notgeschäftsführungsrecht nach § 744 Abs. 2 BGB analog.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 319
YAAAA-96170

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