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IWB Nr. 14 vom Seite 553

Das steuerliche Einlagekonto im internationalen Kontext

Prof. Dr. Carsten Pohl LL.M.

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 559Von jeher hat sich der Gesetzgeber schwer damit getan, das steuerliche Einlagekonto für internationale Sachverhalte zu öffnen. Seit dem SEStEG existiert allein in § 27 Abs. 8 KStG eine für die Praxis schwer handhabbare Regelung. Erst durch das Jahressteuergesetz 2022 wurde diese Vorschrift in wesentlichen Punkten modifiziert. Weitere Änderungen des Gesetzes und der Verwaltungspraxis sind angekündigt. Gleichzeitig stellt sich die Frage, ob die durch das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG v. ) neu geschaffenen Umwandlungsformen von den §§ 27 ff. KStG erfasst werden.

I. Das Jahressteuergesetz 2022

[i]Anwendung erfasst auch Gesellschaften aus EWR- und DrittstaatenNach den Änderungen durch das JStG 2022 fällt unter den persönlichen Anwendungsbereich des § 27 Abs. 8 KStG jede Körperschaft oder Personenvereinigung, die nicht der unbeschränkten Steuerpflicht im Inland unterliegt. Damit sind z. B. auch Gesellschaften aus Drittstaaten und EWR-Staaten erfasst. Weitere Änderungen haben sich bei den Nennkapitalrückzahlungen und den einzuhaltenden Fristen ergeben.

II. Das Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie

[i]Steuerrechtliche Folgeänderungen sind weiterhin offenDas Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie (UmRUG) ist am in Kraft getr...