Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 AO
Das BMF hat zum Beginn der Mitteilungsverpflichtung nach § 146a Abs. 4 AO Stellung genommen (, NWB XAAAJ-70066).
Hintergrund: Durch das , NWB LAAAH-34462 (BStBl 2019 I S. 1010), wurde die Mitteilungsverpflichtung über den Einsatz oder die Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems i. S. des § 146a Abs. 1 AO nach § 146a Abs. 4 AO bis zum Einsatz einer elektronischen Übermittlungsmöglichkeit ausgesetzt.
Die elektronische Übermittlungsmöglichkeit wird über das Programm „Mein ELSTER“ und die ERiC-Schnittstelle ab dem zur Verfügung gestellt.
In dem Schreiben stellt das BMF klar, dass das Mitteilungsverfahren ab dem zur Verfügung steht. Die Mitteilung von vor dem angeschafften el...