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BMF 04.07.2024 IV C 2 - S 2770/19/10004 :002, StuB 14/2024 S. 564

Körperschaftsteuer | Kein passiver Ausgleichsposten für Mehrabführungen bei nach § 15a EStG nicht verrechenbaren Verlusten der Organgesellschaft

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird das , NWB DAAAE-41259 (BStBl 2013 I S. 921), nach dem letzten Absatz wie folgt ergänzt:

Zum Ertragszuschuss vgl. jedoch , NWB LAAAG-51394.

Nach Übergang zur Einlagelösung durch das Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom (BGBl 2021 I S. 2050) gelten diese Grundsätze allgemein für die Annahme von Mehr-/Minderabführungen i. S. des § 14 Abs. 4 Satz 6 KStG.