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Einkommensteuer | Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte (FG)
Es bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der betragsmäßig beschränkten Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 i.d.F. des JStG 2020 (; Beschwerde in dem AdV-Verfahren zugelassen).
Sachverhalt: Im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung der zusammenveranlagten Antragsteller für das Jahr 2022 setzte das Finanzamt die von den Antragstellern erklärten Gewinne aus Stillhalterprämien und Termingeschäften in voller Höhe an und berücksichtigte zugleich die geltend gemachten Verluste aus Termingeschäften nur bis zu einer Höhe von jeweils 20.000 €. Die verbleibenden, im Jahr 2022 nicht verrechenbaren Verluste wurden gesondert festgestellt. Gegen den Einkommensteuerbescheid legten die Antragsteller Einspruch e...