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StuB Nr. 14 vom Seite 558

Zu- und Abschreibungen sowie Abgangserfolge auf Finanzanlagen in der GuV

WP/StB Dr. Norbert Lüdenbach

I. Sachverhalt

Die U hat in 01 beschlossen, sich von diversen langjährigen Investments in andere Gesellschaften zu trennen, weil deren Geschäftstätigkeiten keine ausreichende Überlappung mit den zukünftigen Kerntätigkeiten der U mehr aufweisen. Folgende Investments sind betroffen:


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Anteile an ...
AK
BW 01
VP
Abgangsgewinn
Abschreibung/Zuschreibung
A
100
100
 80
-20
B
150
100
140
 40
C
100
100
160
60

Alle Kaufverträge werden in 01 geschlossen. Die Anteile an A und B gehen jedoch erst in 02 dinglich ab. Unter Beachtung der vereinbarten Verkaufspreise werden aber in 01 auf A Abschreibungen und auf B Zuschreibungen vorgenommen.

Zur Wahrung von an das betriebliche/operative Ergebnis geknüpften Kreditauflagen möchte U die Erfolge aus B und C als sonstigen betrieblichen Ertrag ausweisen, die Abschreibung auf A hingegen im Finanzergebnis.

II. Fragestellung

Ist der von U präferierte Ausweis in der GuV zulässig?