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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 27 | EÜR: Spannende Revision zu Aufzeichnungspflichten für Arbeitszimmer-Kosten

Der Bundesfinanzhof muss in einem Revisionsverfahren die Frage beantworten, ob bei einem Stpfl., der seinen Gewinn aus selbständiger Tätigkeit gem. § 4 Abs. 3 EStG durch eine EÜR ermittelt, die Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer gem. § 4 Abs. 7 EStG in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht nur dann erfüllt sind, wenn sämtliche Aufwendungen einzeln fortlaufend in einem gesonderten Dokument oder Datensatz aufgezeichnet werden.

Als Nächstes steht ein anhängiges Revisionsverfahren auf dem Themenplan, bei dem es um das häusliche Arbeitszimmer eines Steuerpflichtigen geht, der seinen Gewinn aus selbständiger Tätigkeit nach § 4 Abs. 3 EStG durch eine EÜR ermittelt.

Der VIII. Senat des BFH muss die Frage beantworten: Sind bei einer EÜR die Anforderungen an die Aufzeichnungspflichten gem. § 4 Abs. 7 EStG in inhaltlicher und zeitlicher Hinsicht nur dann erfüllt, wenn sämtliche Aufwendungen einzeln fortlaufend in einem gesonderten Dokument oder Datensatz aufgezeichnet werden?

Das Hessische FG hat das bejaht. Auch in Bagatellfällen könne von den besonderen Aufzeichnungspflichten nicht abgesehen werden.