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BBK Nr. 14 vom

Überblick zur betrieblichen Altersversorgung

Jörg Romanowski

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist ein Element, welches Arbeitgeber nicht aus den Augen verlieren sollten, wenn es darum geht, den Mitarbeitern ein interessantes Angebot zu machen. Schließlich geht es gerade heute auch darum, neue Mitarbeiter zu gewinnen und zu halten. Da ist eine attraktive Lohnstruktur mit Sicherheit von Vorteil. Bei der Diskussion um die Höhe und Sicherheit der gesetzlichen Rente macht es Sinn, einen zusätzlichen Baustein in Sachen Altersversorgung aufzubauen. Da dieses Thema beinah unendlich erscheint, soll der folgende Beitrag einen Überblick über die Möglichkeiten der bAV und deren Handhabung im Lohnkonto geben.

I. Anspruch auf eine bAV

Nach § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG können Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von den künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Für das Jahr 2024 gelten damit 302 € monatlich.

Nach Satz 2 und 3 der obigen Vorschrift gilt weiter: Die Durchführung des Anspruchs des Arbeitnehmers wird durch Vereinbarung geregelt. Ist der Arbeitgeber zu einer Durchführung übe...