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Nachhaltigkeitsberichterstattung von KMU: unmittelbare und mittelbare Verpflichtungen
Themenaufriss und Beispiele
Mit Beginn des Geschäftsjahres 2024 sind die Berichtspflichten der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erstmals anzuwenden. Zunächst erstreckt sich der Anwendungsbereich dieser neuen Vorgaben nur auf wenige Unternehmen von öffentlichem Interesse; in den nächsten Jahren wird jedoch eine zunehmend größere Zahl von Unternehmen umfasst. Eine besondere Betroffenheit zeigt sich dabei aufseiten der europäischen kleinen und mittelgroßen Unternehmen (KMU); über eine unmittelbare eigenständige Berichtspflicht werden diese Unternehmen v. a. mit Datenerhebungsbedarfen von Geschäftspartnern konfrontiert. Dies ist einerseits einer der zentralen Hebel der CSRD, um zu einem breitenwirksamen nachhaltigen Wandel beizutragen – stellt aber andererseits enorme Anforderungen an den europäischen Mittelstand. Der folgende Beitrag umreißt die verschiedenen Fallkonstellationen, in denen sich KMU zukünftig wiederfinden können. Hieran anknüpfend werden Implikationen und Handlungsempfehlungen abgeleitet.
Kernaussagen
Unmittelbar ist nur ein kleiner Teil der europäischen KMU zu einer Berichterstattung gemäß CSRD verpflichtet; mittelbar allerdings ist die Betroffenheit beträchtlich.
Wichtige Fallkonst...