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IWB Nr. 13 vom Seite 513

Homeoffice in den Bergen

Susann van der Ham und Lukas Bühl

[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 519Die Corona-Pandemie hat die Arbeitswelt verändert und viele Arbeitnehmer nutzen das Homeoffice, auch über Staatsgrenzen hinweg. Doch was bedeutet das für die steuerliche Behandlung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Deutschland und Österreich? Dieser Artikel analysiert die unterschiedlichen Positionen beider Staaten zu der Frage, ob ein Homeoffice eine Betriebsstätte begründen kann, und zeigt die möglichen Konsequenzen auf.

I. Position der deutschen Finanzverwaltung zum grenzüberschreitenden Arbeiten aus dem Homeoffice

[i]Deutschland: Keine Betriebsstätte durch Homeoffice bei normalen AngestelltenNach deutschem Recht ist eine Betriebsstätte eine feste Geschäftseinrichtung, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient und über die das Unternehmen nachhaltig verfügen kann. Das häusliche Homeoffice eines Arbeitnehmers erfüllt diese Voraussetzungen in aller Regel nicht, da dem Arbeitgeber die erforderliche Verfügungsmacht fehlt.

Diese Position hält Deutschland auch für Zwecke des DBA mit Österreich aufrecht. Selbst wenn der Arbeitgeber die Kosten für das Homeoffice übernimmt oder dem Arbeitnehmer keinen anderen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt, liegt nach deutscher Auffassung keine Betri...