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Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei Betriebsaufgabe
Es gibt viele verschiedene Gründe, einen Gewerbebetrieb aufzugeben. Dabei muss sich der Betriebsinhaber überlegen, was er mit dem Betrieb machen möchte. Hier besteht sowohl die Möglichkeit eines Verkaufs als auch einer unentgeltlichen Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge. Findet sich kein Nachfolger, kann auch die Aufgabe des gesamten Betriebs die Folge sein. Der Beitrag stellt die steuerlichen Konsequenzen vor, insbesondere die Berechnung eines evtl. anfallenden Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns.
Betriebsaufgabe und -veräußerung im Ganzen
Eine Betriebsaufgabe liegt dann vor, wenn alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang entweder in das Privatvermögen überführt oder an verschiedene Erwerber veräußert oder teilweise überführt und veräußert werden. Der Betrieb besteht somit als selbstständiger Organismus des Wirtschaftslebens nicht weiter fort. Die Betriebsaufgabe beginnt mit den ersten erkennbaren Handlungen, die auf die Auflösung gerichtet sind. Hierbei kann es sich z. B. um die Einstellung der werbenden Tätigkeit oder um die Veräußerung einer für den Fortbestand des Unternehmens notwendigen wesentlichen Betriebsgrundlage handeln. Der Zeitrau...