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IASB veröffentlicht Änderungen an IFRS 9 und IFRS 7 „Klassifizierung und Bewertung“
I. Einleitung
Obwohl der Post Implementation Review (PIR) zu IFRS 9 „Klassifizierung und Bewertung“ zu dem Ergebnis kam, dass die Regelungen des Standards wie beabsichtigt funktionieren, hatte der IASB einige Vorschriften identifiziert, die zeitnah einer Klarstellung bedurften, um ihre Verständlichkeit zu verbessern. Am veröffentlichte der IASB den Entwurf ED/2023/2 „Amendments to the Classification and Measurement of Financial Instruments – Proposed Amendments to IFRS 9 and IFRS 7“. Nach Ablauf der Kommentierungsphase veröffentlichte der IASB am die finalen Änderungen, die nachfolgend erläutert und mit einer kurzen Würdigung ergänzt werden.
II. Erfüllung von Verbindlichkeiten über elektronische Zahlungssysteme
Im Rahmen des PIR wurde u. a. diskutiert, dass die Vorschriften zur Ausbuchung von finanziellen Verbindlichkeiten erhebliche Herausforderungen in Bezug auf Zahlungsvorgänge, die über elektronische Zahlungssysteme abgewickelt werden, mit sich bringen könnten. Eine Möglichkeit zur Abweichung vom allgemeinen Grundsatz der bilanziellen Erfassung am Erfüllungstag erlaubt IFRS 9 in seiner gegenwärtigen Fassung ausschließlich für marktübliche Verträge (regular way contracts) von finanziel...