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LSG Hessen 23.04.2024 L 2 R 36/23, NWB 27/2024 S. 1823

GRV | Rentenhöhe eines versicherungsfreien Rentners in Teilzeitbeschäftigung

Ist ein Rentner berufstätig, so ist er grds. versicherungsfrei und hat keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zu zahlen. Die dennoch von seinem Arbeitgeber zu entrichtenden Beiträge wirken sich für den Beschäftigten nicht rentenerhöhend aus und sind diesem auch nicht zu erstatten.

Anmerkung:

Personen, die nach Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht worden ist, eine Vollrente wegen Alters beziehen, sind versicherungsfrei, es sei denn, dass sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Dann haben allerdings Arbeitgeber und Beschäftigte Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu leisten. Hat der Rentner hingegen den Verzicht nicht erklärt, muss nur der Arbeitgeber Beiträge zahlen. Diese Beiträge werden allerdings keinem V...