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OLG Rostock 03.04.2024 7 U 2/24, NWB 27/2024 S. 1822

Prozessrecht | Beweislast für den Zugang einer einfachen E-Mail

Es gibt keinen Anscheinsbeweis für den Zugang einer abgeschickten (einfachen, insbesondere ohne Empfangs- oder Lesebestätigung übermittelten) E-Mail, auch wenn feststeht, dass der Absender keine Unzustellbarkeitsnachricht erhalten hat.

Anmerkung:

Mag der Zugang unter den genannten Voraussetzungen – sofern sie ihrerseits unbestritten oder erwiesen sind und damit prozessual feststehen – auch „die Regel“ darstellen, ist der Zugang nach Ansicht des Gerichts unter den gegenwärtigen technischen Bedingungen (noch) nicht in einem Maß typisch, dass die Bejahung einer prima-facie-Beweiserleichterung gerechtfertigt wäre. Der Beweis des Zugangs einer E-Mail kann nicht dadurch erbracht werden, dass der vermeintliche Adressat selbst seinen E-Mail-S. 1823Account mit dem virtuellen Posteingangskorb und ggf....