Zur Nutzungswertbesteuerung nach § 21 Abs. 2 EStG i. V. mit § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG (sog. große Übergangsregelung) bei einer im Beitrittsgebiet belegenen Wohnung
Leitsatz
Der Nutzungswert einer im Beitrittsgebiet belegenen Wohnung ist nur dann entsprechend § 21 Abs. 2 EStG i. V. m. § 52 Abs. 21 Satz 2 EStG (sog. große Übergangsregelung) zu besteuern, wenn er im Jahre 1986 nach dem Recht und der Besteuerungspraxis der (ehemaligen) DDR im wesentlichen ebenso wie eine in der Bundesrepublik Deutschland belegene Wohnung zu besteuern war.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1998 II Seite 142 CAAAA-96092
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