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BFH Urteil v. - II R 22/96 BStBl 1998 II S. 117

Gesetze: ErbStG 1974 i. d. F. des StandOG § 12 Abs. 5ErbStG 1974 i. d. F. des StandOG § 13 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 1

Ein Vermächtnisnehmer kann bis einschließlich 1995 nicht den Freibetrag für Betriebsvermögen nach § 13 Abs. 2 a ErbStG beanspruchen

Leitsatz

Das aufgrund eines Vermächtnisses vor dem erworbene Betriebsvermögen ist nicht nach § 13 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 1 ErbStG 1974 i. d. F. des StandOG begünstigt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1998 II Seite 117
ZAAAA-96080

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