Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Kindergeld | Keine Bindung an eine den Verlust des Freizügigkeitsrechts feststellende Entscheidung der Ausländerbehörde (BFH)
Bei Kindergeldfestsetzungen für
nach dem beginnende Zeiträume besteht eine
uneingeschränkte Prüfungskompetenz der Familienkasse für die in
§ 62 Abs.
1a Satz 3 EStG vorausgesetzte Freizügigkeitsberechtigung
des Anspruchstellers. Sie besteht auch dann, wenn die Ausländerbehörde den
Verlust des Freizügigkeitsrechts gem. § 5 Abs. 4 des Gesetzes über die
allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern festgestellt hat. Der Bescheid der
Ausländerbehörde entfaltet bei der Prüfung des Kindergeldanspruchs keine
(echte) Tatbestandswirkung. Eine teleologische Reduktion des
§ 62 Abs.
1a Satz 4 EStG kommt nicht in Betracht
(, veröffentlicht am
).
Hintergrund: Nach § 62 Abs. 1a Satz 3 EStG (i. d. F. v. , eingeführt durch das Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungs...BGBl 2019 I 1066