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Online-Nachricht - Donnerstag, 27.06.2024

Einkommensteuer | Verfassungsmäßigkeit der Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte (BFH)

Bei der im Aussetzungsverfahren nach § 69 Abs. 3 FGO gebotenen summarischen Prüfung ist die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte gemäß § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG i.d.F. des JStG 2020 nicht mit Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ( (AdV); veröffentlicht am ).

Hintergrund: Der durch Art. 5 Nr. 1 des Gesetzes zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen v. (BGBl I 2019, 2875) geschaffene und durch das JStG 2020 modifizierte § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG, der auf nach dem entstehende Verluste aus Termingeschäften anzuwenden ist (§ 52 Abs. 28 Satz 25 EStG), schafft ‑ vergleichbar dem Verlustverrechnungskreis für Aktienverluste gemäß § 20 Abs. 6 Satz 4 EStG ‑ neben dem allgemeinen Verlustverrechnungsverbot des § 20 Abs. 6 Satz 1 EStG einen speziellen Verlustverrechnungskreis für Termingeschäfte, indem V...

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