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BFH Urteil v. - VI R 37/96 BStBl 1997 II S. 77

Gesetze: FGO § 6FGO § 90 Abs. 2

Zum Verzicht auf mündliche Verhandlung vor der Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter

Leitsatz

Hat ein Beteiligter im finanzgerichtlichen Verfahren vor der Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter sein Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung erklärt, so bezieht sich das Einverständnis nur auf die Entscheidung durch den Senat, es sei denn, es ist ausdrücklich auch für den Fall einer Entscheidung durch den Einzelrichter erklärt worden.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 77
BFH/NV 1997 S. 55 Nr. -1
FAAAA-96026

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