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BFH Urteil v. - V R 28/95 BStBl 1997 II S. 716

Gesetze: FGO § 102AO 1977 §§ 227, 233 a, 37 Abs. 1 i. V. m. 3 Abs. 3UStG 1980 § 16 Abs. 1 und 2UStG 1980 §§ 13, 10, 17

Die Verzinsung nachträglich festgesetzter Umsatzsteuer nach § 233 a AO beim Leistenden ist nicht deshalb unbillig, weil sich per Saldo ein Ausgleich mit den vom Leistungsempfänger abgezogenen Vorsteuerbeträgen ergibt

Leitsatz

1. Die Verzinsung nachträglich festgesetzter Umsatzsteuer beim Leistenden ist nicht deshalb unbillig, weil sich per Saldo ein Ausgleich mit den vom Leistungsempfänger abgezogenen Vorsteuerbeträgen ergibt.

2. Umsatzsteuer für steuerbare und steuerpflichtige Leistungen entsteht unabhängig davon, ob der leistende Unternehmer sie in einer Rechnung gesondert ausweist oder beim FA voranmeldet.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1997 II Seite 716
BFH/NV 1997 S. 720 Nr. -1
TAAAA-96004

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