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Plattformen-Steuertransparenzgesetz | Anwendung des § 6 Abs. 3 PStTG (BMF)
Das BMF hat zur Anwendung des § 6 Abs. 3 Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) Stellung genommen ().
Hierzu führt das BMF weiter aus:
Gemäß § 6 Absatz 3 PStTG ist ein staatlicher Rechtsträger u.a. eine Einrichtung, die sich unter der Kontrolle eines Staates oder einer oder mehrerer Gebietskörperschaften befindet. Eine Kontrolle im Sinne dieser Vorschrift wird ausschließlich durch Eigentum vermittelt. Daraus folgt, dass eine Einrichtung generell nicht als staatlicher Rechtsträger in Betracht kommt, wenn die Einrichtung im Miteigentum zumindest einer Person steht, bei der es sich nicht um einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einen anderen Staat, einschließlich ihrer jeweiligen Gebietskörperschaften, handelt.
Unter die Begriffsbestimmung des § 6 Absatz 3 PStTG fällt hiernach jeder staa...