NWB-BB Nr. 7 vom Seite 189

Neue Regeln zur Lieferkette werden zur Herausforderung für viele Unternehmen

Dipl.-Kfm. Heiko Lucius | Verantw. Redakteur | nwb-bb-redaktion@nwb.de

Seit Anfang 2023 verpflichtet das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) Unternehmen in Deutschland mit mehr als 3.000 Beschäftigten genauer auf die Arbeits- und Umweltbedingungen bei ihren Lieferanten zu achten. Seit dem sank die Schwelle auf Firmen mit 1.000 Mitarbeitern. Indirekt sind jedoch sehr viel mehr Betriebe betroffen, denn als Lieferanten der gesetzlich verpflichteten Unternehmen müssen sie nun auch auskunftsfähig sein, wenn sie keine Aufträge verlieren möchten.

Doch wie sehr fordern das deutsche LkSG – und die vor Kurzem vom EU-Rat verabschiedete EU-weite Lieferkettenrichtlinie CSDDD – die Unternehmen wirklich? Wie steht der Mittelstand zur Einhaltung von Sorgfaltspflichten in der Lieferkette? Wie viel Verantwortung übernehmen die Unternehmen jetzt schon? Creditreform hat sich gemeinsam mit dem Handelsblatt Research Institute, dem unabhängigen wirtschaftswissenschaftlichen Forschungsinstitut der Handelsblatt-Gruppe, auf die Suche nach Antworten gemacht. Für die am veröffentlichte Studie „Sorgfaltspflichten in der Lieferkette – wo steht die deutsche Wirtschaft?“ wurden 2.000 Entscheidungsträger deutscher Unternehmen repräsentativ befragt.

Die Auswertung zeigt zweierlei: Die Mehrheit befürwortet Verantwortung in der Lieferkette (74,2 %). 32 % haben dies sogar in ihren Unternehmenswerten verankert und 22,4 % sehen darin strategische Chancen. Darüber hinaus wird deutlich: Auch KMU mit mehr als 250 aber weniger als 1.000 Mitarbeitern, die formal noch nicht von den Anforderungen des LkSG betroffen sind, achten intensiv (54,2 %) oder teilweise (31,2 %) auf ökologische und soziale Nachhaltigkeit entlang ihrer Lieferkette.

Deutlicher sind die Unterschiede, von denen Unternehmen unterschiedlicher Größe berichten, wenn es um den Aufwand geht, den die Erfüllung des LkSG für sie bedeutet. Jeweils gut ein Drittel berichtet, dass dieser weniger als eine Vollzeitstelle (28,9 %) oder eine bis drei Vollzeitstellen (28,9 %) bindet. In 16,8 % der Unternehmen beschäftigen sich drei bis sechs Mitarbeiter in Vollzeit mit den Vorgaben und in 9,9 % der Unternehmen sogar mehr als sechs Vollzeitmitarbeiter. Entscheidender als die absolute Zahl der Mitarbeiter ist aber das Verhältnis. Während ein Konzern mit mehreren Tausend Beschäftigten den Aufwand gut stemmen kann, wird er in kleineren Unternehmen überproportional hoch.

Festzuhalten bleibt: Das vom LkSG geforderte Verfahren bedarf einer umfangreichen Planung. Es müssen teilweise völlig neue Strukturen geschaffen werden, damit die vom Gesetz geforderten Pflichten eingehalten werden können. Dies erfordert Kapazitäten und Zeit. Auch wenn die CSDDD in Deutschland erst 2025 durch Anpassung des LkSG in nationales Recht umgesetzt wird, sollten sich die Unternehmen bereits jetzt mit den Vorgaben auseinandersetzen und prüfen, ob sie in den Anwendungsbereich fallen. Insgesamt sollten die folgenden zwei Jahre genutzt werden, um sich mit dem Thema „Lieferkette“ auseinanderzusetzen. Einen ausführlichen Ein- und Überblick über dieses Thema lesen Sie ab im Beitrag von Dr. Christian Steiner „Lieferkettengesetz und CSDDD: Der Weg zu nachhaltigem Geschäftserfolg“.

Beste Grüße

Heiko Lucius

Fundstelle(n):
NWB-BB 7/2024 Seite 189
VAAAJ-69012