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Steuern mobil Nr. 7 vom

Track 10 | Außergewöhnliche Belastungen: Auch bei Gesunden können Krankheitskosten begünstigt sein

Aufwendungen einer gesunden Steuerpflichtigen für eine Präimplantationsdiagnostik (PID) mit nachfolgender künstlicher Befruchtung aufgrund einer Krankheit ihres Partners können nach einem aktuellen Urteil des Bundesfinanzhofs als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein. Die Abziehbarkeit schließt auch Behandlungsschritte mit ein, die am Körper der nicht erkrankten Steuerpflichtigen vorgenommen werden. Das gilt auch dann, wenn die Partner nicht miteinander verheiratet sind.

Auch zu außergewöhnlichen Belastungen haben wir ein steuerzahlerfreundliches Urteil des Bundesfinanzhofs ausgewählt.

Der VI. Senat des BFH hat entschieden: Die Aufwendungen einer gesunden Steuerpflichtigen für eine Präimplantationsdiagnostik, die durch eine Krankheit des Partners veranlasst sind, können als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein.

Bei der Präimplantationsdiagnostik – kurz PID – handelt es sich um ein genetisches Diagnoseverfahren. Es dient dazu, Veränderungen des Erbmaterials festzustellen, die eine Fehl- oder Totgeburt verursachen können oder zu einer schweren Erkrankung eines lebend geborenen Kindes führen können. Es erfolgt eine zielgerichtete genetische A...