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BGH 18.04.2024 IX ZR 89/23, NWB 24/2024 S. 1627

Gebühren | Abgabe eines Gebührenteils nach Auftragsvermittlung

Vermittelt ein Dritter einem Rechtsanwalt den Auftrag eines Mandanten zur entgeltlichen Geschäftsbesorgung und lässt er sich für die Leistung bezahlen, ist die zugrunde liegende Vereinbarung unwirksam (vgl. § 49b Abs. 3 Satz 1 BRAO i. V. mit § 134 BGB).

Anmerkung:

Die Betreiberin eines Internetportals bietet über die von ihr entwickelte Software Dienstleistungen für Betroffene an, die einen Anhörungsbogen oder einen Bußgeldbescheid wegen eines Verstoßes gegen Vorschriften bei der Teilnahme am Straßenverkehr erhalten haben. Zur rechtlichen Überprüfung der erhobenen Vorwürfe gegenüber den Betroffenen und wegen der aus dem Prüfungsergebnis folgenden Handlungsmöglichkeiten arbeitete die Portalbetreiberin u. a. mit einer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zusammen. Diese übernahm die rechtliche Betreuung von Betroffenen, beriet und ü...