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ZFA Nr. 6 vom Seite 17

Die praktische Abschlussprüfung

Katharina Grund

Seit 2022 gibt es für die ZFA-Ausbildung eine neue Ausbildungsordnung. In diesem Sommer steht zum ersten Mal die Prüfung nach den neuen Richtlinien an. Aber auch die alte Ordnung gilt in bestimmten Bereichen noch.

Neue Ausbildungsordnung – was gilt bei der praktischen Prüfung?

2022 wurde die Ausbildungsordnung für die Zahnmedizinischen Fachangestellten komplett reformiert. Da es im Anschluss immer ein bisschen dauert, die neuen Richtlinien im Ausbildungsalltag umzusetzen, wird bei der praktischen Prüfung in diesem Sommer zum ersten Mal nach der neuen Ausbildungsordnung geprüft. Ob dies schon für euch zutrifft, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

Wurde euer Ausbildungsvertrag schon nach der neuen Ausbildungsordnung abgeschlossen und ihr verkürzt eure Ausbildung, gilt für euch bereits die neue Ausbildungsordnung.

Für alle anderen war in diesem Frühjahr die GAP1 (Gestreckte Abschlussprüfung 1) der erste Teil der neuen Ausbildungsordnung und die praktische Prüfung folgt im nächsten Jahr.

Die Azubis, die in diesem Sommer nach drei Jahren Ausbildungszeit die praktische Prüfung machen, werden noch nach der alten Ausbildungsordnung geprüft.

Ablauf der Prüfung (alte Prüfungsordnung)

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